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Beam Gas Kompressoren

Beam Gas Kompressoren (BGCs) werden verwendet, um Gehäusegas abzusaugen und dieses Gas weiter in die Strömungsleitung zu verdichten. Durch den reduzierten Gehäusedruck wird die Einströmleistung der Flüssigkeit erhöht. BGC eignen sich für den Einbau in alle Arten von Balkenförderanlagen und sind als Kolbenkompressoren konzipiert, bei denen der Zylinder Betriebsdrücke bis 28 bar (abhängig vom Zylinderdurchmesser) bewältigen kann. Der Zylinder besteht aus Fiberglas und die Innenfläche ist mit „Microfinish“ beschichtet.

BGCs sind doppelt wirkend, komprimieren und saugen in beide Richtungen, wobei die kinetische Energie der Pumpeinheit zum Antrieb des Kompressors verwendet wird.

Vorteil:

Je nach Formation und Bohrlochzustand können Sie: - Erhöhung der Ölproduktion durch reduzierten Gehäusedruck
- Gasproduktion erhöhen
- kinetische Energie aus dem Auf-/Abhub des Pumpenaggregats zum Antrieb des BGC nutzen.

Funktion eines doppeltwirkenden BGC:

Beim Aufwärtshub der Kolbenstange wird Gas durch das Saugventil in den unteren Teil des Zylinders gesaugt. Gleichzeitig wird Gas in der oberen Kammer komprimiert und durch das Ablassventil in die Strömungsleitung abgegeben. Beim Abwärtshub der Kolbenstange funktioniert der ganze Vorgang umgekehrt.

Temperaturüberwachung:

Gemäß der ATEX-Richtlinie 2014/34/EC müssen Messungen durchgeführt werden, um die Aktivierung einer potentiellen Zündquelle zu verhindern. Folglich wird die Temperatur in der Stopfbuchse sowie die Temperatur in den Kompressionsräumen überwacht, da Komprimierung von zur Erwärmung neigt. Die Überwachung erfolgt durch PT100-Temperaturelemente. Die erfassten Signale werden an Temperaturmessumformer übertragen. Weiterhin sind alle nationalen Normen und Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich zu prüfen. (z.B. ÖVE/ÖNORM E 8065 für Österreich)

Normen/Code

Die BGC entsprechen:

  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EC
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EC
  • EN 60204-1; ISO 80079-36:2016; ISO 80079-37:2016

Aussage:

  • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EC: Gemäß Artikel 1 Absatz 2 Punkt I ist ein Beam Gas Kompressor kein Druckgerät. Daher ist eine CE-Kennzeichnung des Kompressors gemäß Druckgeräterichtlinie nicht zulässig.

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